Allgemeine Geschäftsbedingungen

MTB Klinikberatung + Coaching

Im Folgenden werden Vertragspartner der MTB Klinikberatung + Coaching als Klient/-en und die MTB Klinikberatung und Coaching als MTB bezeichnet. Klienten und MTB werden als Vertragsparteien bezeichnet.

1.  Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen und Beratungen z.B. Seminaren, Inhouse-Schulungen, Trainings, Coaching und Klinikberatung. (Im folgenden „Leistungen“)

1.2.  Die MTB erbringt Leistungen gegenüber Verbrauchern (§13 BGB) und Unternehmen (§14 BGB). Für diese Personengruppen sind die AGB verfasst und gelten für alle Geschäftsbeziehungen.

1.3.  Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB gelten nur, und werden so Bestandteil, wenn die MTB schriftlich zustimmt. Die AGB der MTB gelten ausschließlich.

1.4.  Individuelle Vereinbarungen gehen vor den AGB, bedürfen jedoch der Schriftform.

2.  Durchführung des Auftrages

2.1.  Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder eine sonstige dienstvertragliche Leistung. Die MTB schuldet keinen genauen Erfolg oder ein bestimmtes Schulungsergebnis. Die MTB bestimmt die Methode der Vermittlung selber, sofern nicht anders im Vertrag bestimmt.

2.2.  Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer besteht nicht und die MTB ist berechtigt Sub-Unternehmer einzusetzen.

2.3.  Erweiterungen des Vertragsumfanges bedürfen der schriftlichen Form und sind vor der Ausführung zu vereinbaren.

3.  Fristen, Verzug, Unmöglichkeit

3.1.  Von der MTB angegebene Fristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich in Textform vereinbart.

3.2.  Bei unvorhersehbaren Ereignissen, höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Wohlwollend wird man sich auf Ersatztermine verständigen. Kann keine Einigung erfolgen, wird die Teilnahmegebühr erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

3.3.  Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Absage durch den Klienten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind die gesamten Gebühren zzgl. MwSt. fällig. Bei Absage 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 75 % der Gebühren  zzgl. MwSt. fällig. Es gilt der Tag des Einganges bei der MTB.

4.  Haftung

4.1.  Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die MTB bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

4.2.  Auf Schadensersatz haftet die MTB, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die MTB, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.3.  Schäden sind der MTB unverzüglich, schriftlich anzuzeigen.

4.4.  Soweit Schadensersatzansprüche nach dieser Ziff. 5 beschränkt sind, verjähren sie, soweit sie nicht der Verjährung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

5.  Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

5.1.  Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

5.2.  Vorschüsse können von der MTB gefordert und in Rechnung gestellt werden.

5.3.  Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden, soweit nicht anderweitig vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt.

6.  Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

6.1.  An den von der MTB erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen etc. behält sich die MTB die Urheberrechte ausdrücklich vor. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung durch den Klient oder die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der MTB gestattet. Abweichende Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen können einzelvertraglich getroffen werden. 

6.2.  Werden zur Durchführung eines Auftrages Unterlagen von Dritten verwendet, verbleiben die Urheberrechte bei diesen.

6.3.  Die MTB verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dazu setzt die MTB auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der Datenverarbeitung erfüllt die MTB alle an-wendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.

7.  Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht

7.1.  Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist Bremen

7.2.  Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der MTB.

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